Was Leute fragen

Alles, was Sie über die Geltendmachung eines Anspruchs wissen müssen

Muss ich einen Anspruch auf meine eigene Versicherungspolice geltend machen?

Nein. Rufen Sie uns zuerst an und wir können Ihnen die beste Vorgehensweise empfehlen. Auch wenn der Unfall Ihre Schuld ist, können wir Ihren Anspruch bearbeiten und Ihnen bei der Selbstbeteiligung helfen.

Muss ich einen Selbstbehalt zahlen?

Wenn die Gegenseite die Haftung anerkennt, fällt für Sie keine Selbstbeteiligung an, und wir organisieren einen Mietwagen. Wenn der Unfall Ihre Schuld war, können wir Ihnen entweder bei der Selbstbeteiligung oder mit einem Mietwagen helfen, je nachdem, was für Sie besser passt.

Welches Auto würde ich als Ersatz für mein eigenes erhalten?

Bei unverschuldeten Schäden stimmen wir das Ersatzfahrzeug auf das ab, was Sie normalerweise fahren, mit ähnlicher Motorgröße und Fahrzeugart. Ob Familienauto, Premiumfahrzeug, 4x4, Van, Motorrad oder Großraumfahrzeug, wir finden etwas, das zu Ihren Anforderungen passt.

Wann bekomme ich ein Ersatzauto?

Wir und unsere Partner können innerhalb von 3 Stunden nach der ersten Meldung Ihrer Kollision ein Fahrzeug bereitstellen, wenn Ihr Auto in irgendeiner Weise nicht fahrsicher ist oder nicht gesichert werden kann. Andernfalls veranlassen wir die Lieferung eines Ersatzes kurz bevor Ihr Fahrzeug zur Reparatur geht, vorbehaltlich der Erledigung der entsprechenden Unterlagen und der Annahme des Anspruchs.

Welche Kosten entstehen mir?

Wenn Sie den Autounfall nicht verschuldet haben, erstatten wir und unsere Partner die Kosten in Ihrem Namen von der Versicherung des Unfallverursachers.

Mein Autounfall ist vor 3 Monaten passiert. Kann ich trotzdem einen Schadensersatzanspruch geltend machen?

Ja. Eine Person kann bis zu drei Jahre nach dem Datum des Autounfalls einen Anspruch auf Personenschaden geltend machen.

Wer bezahlt diese Leistungen?

Wir und unsere Partner erstatten unsere Kosten direkt von den Versicherern des Schuldners.

Was bedeutet eigentlich „Kein Gewinn, keine Gebühr“?

Einfach ausgedrückt: Wenn wir Ihren Fall nicht gewinnen, müssen Sie die Anwaltskosten nicht bezahlen. Wenn Sie aufgrund der Komplexität eines Anspruchs mit Ihrem Anwalt ein Honorar vereinbart und vereinbart haben oder wenn wir Ihren Fall gewinnen, hat Ihr Anwalt bereits vorab mit Ihnen einen angemessenen Betrag aus Ihrer Entschädigungsvereinbarung zur Deckung der Rechtskosten besprochen und vereinbart. Dieser Betrag ist gesetzlich auf maximal 25 % des Ihnen zugesprochenen Gesamtbetrags begrenzt.

Was ist geteilte Haftung?

Das bedeutet, dass die Ursache des Unfalls zum Teil Ihr Verschulden war. Die Aufteilung des Anteils (z. B. 50/50, 60/40) wird zwischen Versicherern und Anwälten der beteiligten Parteien vereinbart, in manchen Fällen auch per Gerichtsbeschluss. Wenn die Haftung beispielsweise 50/50 beträgt, haben Sie Anspruch auf 50 % Ihrer Unfallreparatur- oder Mietwagenkosten und 50 % der Entschädigung für Personenschäden.

Was bedeutet ein unverschuldeter Unfall?

Dies bedeutet lediglich, dass Sie nicht für die Verursachung des Autounfalls verantwortlich waren.

Ich hatte einen Autounfall mit geteilter Haftpflicht. Kann ich trotzdem Ansprüche auf meine Verletzung geltend machen?

Ja. Sie können den Anteil beanspruchen, auf den Sie Anspruch haben. Rufen Sie uns unter 0141 258 2030 für eine kostenlose Beratung an.

Sie haben noch Fragen?

Niemand soll nach einem unverschuldeten Unfall in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wir sind hier, um zu helfen.