Ansprüche bei Passagierunfällen

Ansprüche bei Passagierunfällen

Als Beifahrer verletzt? Ganz gleich, ob Sie in einem Auto, Taxi, Transporter, Bus oder Reisebus unterwegs waren – Sie haben jedes Recht, eine Entschädigung zu fordern, unabhängig davon, wer gefahren ist.

Als Beifahrer im Auto verletzt?

Als Beifahrer trifft man bei einem Unfall fast nie die Schuld. Unabhängig davon, ob Sie mit einem Freund, Familienmitglied, Kollegen oder in einem Taxi unterwegs sind, haben Sie das Recht, eine Entschädigung für Personenschäden gegenüber der Versicherung des schuldhaften Fahrers einzufordern.

Viele Mitfahrer wissen nicht, dass sie klagen können - oder machen sich Sorgen, es dem Fahrer schwer zu machen. Die Wahrheit ist, Ihr Anspruch wird über die Versicherung abgewickelt, nicht aus der Tasche von jemandem. Sie könnten Anspruch auf eine Entschädigung für Ihre Verletzungen, Verdienstausfall und jede benötigte medizinische Behandlung haben.

Unabhängig davon klagen, wer gefahren ist
Kein Erfolg, keine Gebühr
Schleudertrauma, Weichteil- und Schwerverletzungen
Verdienstausfall und Fahrtkosten

Ihre Rechte als Mitfahrer.

Mitfahrer tragen fast nie die Schuld. Sie haben unabhängig davon, wer gefahren ist, ein Recht auf Entschädigung.

Im Bus oder Reisebus verletzt?

Busunternehmen haben gegenüber ihren Fahrgästen eine Fürsorgepflicht. Wenn Sie durch plötzliches Bremsen, einen Zusammenstoß oder einen Sturz beim Einsteigen verletzt wurden, können Sie Anspruch darauf erheben.

Häufige Busunfälle

  • Verletzungen durch Notbremsung
  • Zusammenstöße mit anderen Fahrzeugen
  • Stürze beim Ein- oder Aussteigen
  • Verletzungen beim Stehen während der Fahrt

Was Sie beanspruchen können

  • Personenschadenentschädigung
  • Verdienstausfall
  • Arztkosten
  • Fahrtkosten

Rechtlicher Support

  • Kein-Erfolg-keine-Gebühr-Anwälte
  • Ansprüche gegen Busunternehmer
  • Ansprüche gegen Gemeinden
24/7 Unterstützung
Kein Erfolg, Keine Gebühr
Bundesweite Abdeckung
FCA-Zugelassen
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Rufen Sie uns an

Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Formular aus. Es spielt keine Rolle, wer gefahren ist - als Mitfahrer können Sie fast immer klagen.

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Wir vermitteln Ihnen einen Anwalt

Wir verbinden Sie mit einem spezialisierten Personenschadenanwalt auf Kein-Erfolg-keine-Gebühr-Basis. Er kümmert sich um medizinische Beweise, Zeugenaussagen und Vergleichsverhandlungen.

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Schaden reguliert

Entschädigung für Ihre Verletzungen, Verdienstausfall, Arztkosten und Fahrtkosten. Sie werden in jeder Phase informiert.

Warum sollten Sie sich für Scottish Accident entscheiden?

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Ob Auto, Bus oder Taxi - Sie haben das Recht zu klagen.